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Substantiv, Neutrum

Ar|beits|zim|mer

Arbeitsraum, (besonders in einer Wohnung) Zimmer zum geistigen Arbeiten

Im deutschen Steuerrecht bezieht sich der Begriff “Arbeitszimmer” auf einen Raum in einer Wohnung oder einem Haus, der überwiegend oder ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt wird.

 

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Arbeitszimmern in Deutschland umfasst:

Absetzbarkeit der Kosten

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen (evtl. nur teilweise) als Werbungskosten bei der Einkommensteuer oder als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung für Selbstständige/Gewerbetreibende geltend gemacht werden.

Erforderliche berufliche Nutzung

Damit die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sind, muss nachgewiesen werden, dass der Raum nahezu ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine private Nutzung, wie beispielsweise als Schlaf- oder Wohnzimmer, ist normalerweise nicht zulässig.

Homeoffice-Pauschale

Während der COVID-19-Pandemie wurden vorübergehend Sonderregelungen eingeführt, die es ermöglichen, eine Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, ohne die üblichen Anforderungen an die ausschließliche berufliche Nutzung zu erfüllen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Arbeitszimmern im deutschen Steuerrecht komplex sein kann und von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist ratsam, die aktuellen Steuergesetze und -vorschriften zu konsultieren oder sich von einem Steuerberater oder Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen genutzt werden.