. , die

Substantiv, feminin

Kör|per|schafts|steu|er

Steuer auf das Einkommen von Unternehmen und [Kapital]gesellschaften

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG und AG), Genossenschaften und bestimmten Vereinen erhoben wird. In Deutschland beträgt der Steuersatz aktuell 15 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

Noch mehr Infos zum Thema gibt's in unserem Blogbeitrag "Alles, was Sie über die Körperschaftssteuer wissen müssen.​"