. , die

Substantiv, feminin

E-|Rech|nung

schriftliche Aufstellung über verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen mit der Angabe des Preises, der dafür zu zahlen ist, in elektronischer Form

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format, das die automatische und digitale Verarbeitung ermöglicht. Sie unterscheidet sich von einem einfachen PDF oder einer gescannten Rechnung durch ihre maschinenlesbaren Daten und wird in Deutschland durch das E-Rechnungsgesetz und die E-Rechnungsverordnung geregelt. Wichtige Fristen sind der 1. Januar 2025 für den Empfang und der 31. Dezember 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen.

Noch mehr Infos zum Thema gibt's in unserem Blogbeitrag "Die Zukunft der Buchhaltung: Alles, was Sie über E-Rechnungen wissen müssen!​"