. , die

Substantiv, feminin

Ge|büh|ren|ord|nung

amtliche Zusammenstellung, nach der in einem bestimmten Dienstleistungsbereich, Berufszweig o. Ä. die Gebühren zu berechnen sind

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland zur Abrechnung privatärztlicher beziehungsweise privatzahnärztlicher, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

  • Sie enthalten eine detaillierte Liste von ärztlichen Leistungen, die mit bestimmten Gebührensätzen versehen sind. Diese Gebührensätze sind in einem Gebührenverzeichnis festgelegt und orientieren sich an der Schwierigkeit, dem Umfang und der Bedeutung der erbrachten ärztlichen Leistungen.

 

  • Und ermöglichen es Ärzten, ihre Leistungen individuell zu berechnen und abzurechnen, wobei sie sich an den festgelegten Gebührensätzen orientieren. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach dem festgelegten Gebührensatz und der Anzahl der erbrachten Leistungseinheiten.

 

  • Die Gebührenordnungen sind ein wichtiges Instrument für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient.