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Substantiv, maskulin

Säum|nis|zu|schlag

Zuschlag, der auf verspätet abgeführte Steuern erhoben wird

Im deutschen Steuerrecht bezieht sich der Begriff “Säumniszuschlag” auf eine zusätzliche Gebühr, die von der Finanzbehörde erhoben wird, wenn Steuern nicht rechtzeitig entrichtet werden. Dies betrifft verschiedene Steuerarten wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer.

Der Säumniszuschlag ist eine finanzielle Sanktion für verspätete Steuerzahlungen und wird in der Regel als Prozentsatz des verspäteten Steuerbetrags berechnet. Die genauen Bestimmungen und Sätze für Säumniszuschläge sind im deutschen Steuerrecht festgelegt und können je nach Steuerart und Grad der Verspätung variieren (siehe § 240 AO).

In der Regel wird ein Säumniszuschlag fällig, wenn die Steuerzahlung nicht bis zum festgelegten Fälligkeitstermin geleistet wird. Die Höhe des Säumniszuschlags kann sich erhöhen, je länger die Zahlung verzögert wird.

Es ist wichtig, Steuerzahlungen rechtzeitig zu leisten, um Säumniszuschläge zu vermeiden, da diese die Gesamtbelastung der Steuerschuld erhöhen können. Die Vermeidung von Säumniszuschlägen trägt dazu bei, die finanzielle Belastung für den Steuerzahler zu minimieren.